Gründe Wohnungswechsel

Grund Wohnungswechsel

Nachvollziehbare und von Vermietern und dem Jobcenter akzeptierte Gründe, für einen Wohnungswechsel 2023

–> Antworten auf die Frage:
Warum du deine Wohnung wechseln willst.

Du weisst sicher warum du deine Wohnung wechseln willst.
Aber nicht immer ist es sinnvoll die wahren Gründe für deinen Wohnungswechsel zu nennen.

Hier erhälst du die besten Antworten:

Video: Zulässige Fragen des Vermieters und unwahre Antworten des Mieters

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Vermieter möchten natürlich wissen, warum du eine neue Wohnung suchst.
Der Grund für den Wohnungswechsels sollte für den Vermieter nachzuvollziehen sein.




Diese Gründe, sind für jeden Vermieter nachvollziehbar und werden akzeptiert.

Von Vermietern nachvollziehbare und akzeptierte Gründe bei deiner Wohnungsbewerbung sind:

  • man sucht eine größere Wohnung
  • man sucht nach einer kleineren Wohnung
  • man sucht nach einer schöneren Wohnung
  • Berufliche Gründe (z.B. neue Arbeitsstelle)
  • Heirat
  • Paare möchten zusammenziehen
  • Alter der Kinder
  • Familienzuwachs
  • Auszug der Kinder (man möchte sich verkleinern)
  • Auszug aus dem Elternhaus
  • Eigenbedarf des Vermieters
  • die Wohnung soll verkauft werden

ACHTUNG!!!
Die Warnglocken eines jeden Vermieters gehen an, wenn du als Grunde des Wohnungswechsels Streit mit dem Vermieter oder den Nachbarn angibst.
Bei diesen Gründen könnte der Vermieter vermuten, dass du nicht ganz unschuldig an diesem Streit bist.
Ein Vermieter möchte, dass sein künftiger Mieter in die Hausgemeinschaft passt.
Jemand der eine neue Wohnung sucht, weil er Streit mit dem Vermietern oder den Nachbarn hat, könnte eine Gefahr für den Hausfrieden darstellen.
Das bedeutet, du bist unter Umständen aus dem Rennen.

Trennung von einem Lebenspartner gehört ebenfalls zu den Gründen, die von den Vermietern eher skeptisch betrachtet werden.

Gründe die das Jobcenter für einen Umzug anerkennt (Hartz 4)

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter Umzugskosten für Leistungsempfänger.
Allerdings muss man dabei auch einiges beachten.

Wann bekommst du die Umzugskosten vom Jobcenter bezahlt?

Um die Umzugskosten vom Jobcenter bezahlt zu bekommen braucht man eine Genehmigung und eine schriftliche Zusicherung für die Kostenübernahme des Umzuges. Das Jobcenter erteilt die Genehmigung jedoch nur wenn der Umzug auf Grund besonderer Gründe.

Welche Gründe akzeptiert das Jobcenter, für einen Wohnungswechsel

Folgende Gründe werden von den Jobcentern akzeptiert, um die Umzugskosten zu übernehmen:

  • Familienzuwachs und wenn die Wohnung dadurch zu klein ist.
  • neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt
  • Kündigung durch den Vermieter
  • Scheidung oder Trennung vom Lebenspartner
  • Unbewohnbarkeit der bisherigen Wohnung.
Wenn dich das Jobcenter aufgefordert hat eine günstigere Wohnung zu suchen, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für den Umzug.

Wenn dich das Jobcenter aufgefordert hat eine günstigere Wohnung zu suchen, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für den Umzug.

Welche Gründe akzeptiert das Jobcenter nicht, für einen Wohnungswechsel

Grundsätzlich darfst du als Hartz 4 Empfänger hinziehen wo du möchtest.
Allerdings übernimmt das Jobcenter nur sehr ungern die Umzugskosten,

Bei folgenden Gründen übernimmt das Jobcenter garantiert nicht die Umzugskosten:

  • wenn du davon ausgehst, dass du in einer anderen Stadt bessere Chancen auf eine Arbeitstselle hast.
  • für eine Familienzusammenführung
  • wenn deine Wohnung Mietmängel aufweist
  • wenn du noch keine 25 Jahre bist und aus der Wohnung deiner Eltern ausziehen möchtest
    (Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Umzugskosten vom Jobcenter zu erhalten, wenn du eine Ausbildungsstätte in einer anderen Stadt beginnst oder
    ein Zusammenleben mit den Eltern ist aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr zumutbar. Letzteres ist aber ziemlich schwierig beim Jobcenter
    genehmigt zu bekommen.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter bei einem Umzug.

Das Jobcenter übernimmt nur die Kosten für selbst durchgeführte Umzüge. Für Helfer aus dem Freundes und Bekanntenkreis kann das Jobcenter eine Helferpauschale für die Verpflegung der Helfer gewähren (Getränke, Pausensnack ) Die Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Helfer jedoch höchstens 50.-Euro.

Nur wenn du dem Jobcenter nachweisen kannst (Attest) das du aus gesundheitlichen Gründen den Umzug nicht selbst durchführen kannst, hast du Chancen, dass das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt.

Nähere Informationen bekommst du auch in diesem Forum

Wenn du auf Harz4 angewiesen Bist würde ich dir das folgende Buch empfehlen.

Das Buch ist gut verständlich geschrieben.
Nur wenn du deine Rechte kennst, kannst du dich beim Jobcenter auch durchsetzem

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Zuletzt aktualisiert am 28/10/2020 um 2:04 am . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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