Mieterselbstauskunft 2024
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Mieterselbstauskunft für Studenten und Auszubildende
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Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Eine Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen und wird Mietinteressenten vom Vermieter, Hausverwalter oder Makler bei der Wohnungsbesichtigung übergeben.
In einer Selbstauskunft werden
- familiäre Informationen (Familienstand, Anzahl der Kinder, Alter der Kinder)
- persönliche Informationen (Beruf)
- wirtschaftliche Informationen (Arbeitgeber, Nettoeinkommen, evtl. Abgabe einer eidesstattliches Versicherung, Insolvenzantrag)
abgefragt.
Vermieter übergeben an Ihre Mieter einen nicht unerheblichen Vermögenswert.
Sie erwarten im Gegenzug, dass Ihre Immobilie ordentlich behandelt wird und Sie fristgerecht die vereinbarten Mietzahlungen erhalten.
Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran, miet relevante Informationen von potenziellen Mieter zu erfahren.
So haben Vermieter die Möglichkeit einzuschätzen, ob du der passende Mieter bist.
Muss man eine Mieterselbstauskunft abgeben?
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Vermieters auf eine Mieterselbstauskunft.
Du musst daher keine Selbstauskunft abgeben.
Dir muss aber klar sein, dass du so gut wie keine Chance auf die Wohnung hast, wenn du dich weigerst Auskunft über dich und deine Lebensumstände zu geben.
Du solltest für dich abwägen, in wie fern du Fragen des Vermieters beantwortest.
Wenn für den Vermieter wichtig Fragen offen bleiben erweckt dies Misstrauen und es wird wohl kaum zu einem Mietvertragsabschluß kommen.
Der Vermieter wird in diesem Fall wahrscheinlich einen anderen Mietinteressenten den Vorzug geben.
Wenn der Wohnungssuchende an einer Anmietung der Wohnung Interesse hat, wird in den allermeisten Fällen die Abgabe einer Mieterselbstauskunft erwartet.
Wie du mit einer Bewerbungsmappe, deine Chancen bei der Wohnungsbewerbung deutlich erhöhst?
Wenn Du schon bei der Wohnungsbesichtigung alle Unterlagen dabei hast, erweckt das beim Vermieter einen positiven Eindruck.
Du hast auch einen gewissen Zeitvorteil gegenüber den Mitbewerbern die Ihre Unterlagen nicht dabei haben.
Durch eine Bewerbungsmappe erhöhst Du Deine Chancen bei der Wohnungbewerbung enorm.
TIPP --> Erstelle am besten schon vor der Besichtigung eine Bewerbungsmappe in der alle relevanten Unterlagen enthalten sind (auch die Mieterselbstauskunft) und gebe diese direkt nach der Besichtigung ab.
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Welche Fragen darf der Vermieter stellen?
Ein Vermieter darf rein rechtlich nur Fragen stellen, die für das künftige Mietverhältnis relevant sind.
Laut des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG, § 4) dürfen nur Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Geschäftszweck erforderlich sind.
Daher kommt es auch auf den Zeitpunkt an, wann welche Informationen abgefragt werden.
Fragen die rechtlich erlaubt sind
- zu deiner Person
- zu weiteren Personen, die mit dir in die Wohnung ziehen
- was du für einen Beruf ausübst
- wo du arbeitest
- was du Verdienst (LG München, Urteil v. 25.03.2009, Az.: 14 S 18532/08).
- deinen Familienstand (umstritten)
- ob du Haustiere hast (außer Kleintiere)
- ob du eine eidesstattliche Versicherung emäß § 807 ZPO abgegeben hast ( Fragen nach einer eidesstattlicher Versicherung oder Insolvenz dürfen nur mit zeitlicher Begrenzung (in den letzten fünf Jahren) gestellt werden. (ungefragte Aufklärungspflicht!)
- ob du einen Insolvenzantrag gestellt hast
- ob gegen dich ein Räumungstitel wegen Mietrückständen vorliegt (in den letzten fünf Jahren, LG Wuppertal, Az.: 16 S 149/98)
- ob das Jobcenter die Mietkosten trägt (ungefragte Aufklärungspflicht!)
- Diese Fragen darf ein Vermieter stellen und solltest du wahrheitsgemäß beantworten.
Sonst kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten bzw. kündigen.
Da Lügen auf eine zulässige Frage, eine arglistige Täuschung darstellt.
Fragen nach Hund und Katze in der Mieterselbstauskunft
Generell muss der Mieter Fragen zur Haustierhaltung wahrheitsgemäß beantworten.
Die rechtliche Situation speziell für Hundehalter hat sich zwar in der letzten Zeit etwas verbessert.
Bei größeren Tieren besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters dies zu erfahren, da diese unter Umständen die Nachbarn stören könnten.
Diese Fragen darf ein Vermieter nicht stellen bzw. müssen nach Mietrecht nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Grund deines Wohnungswechsels (hier finden Sie die häufigsten Gründe für einen Wohnungswechsel)
- ob du Vorstrafen hast
- nach deiner Religion
- nach deiner Nationalität
- nach rüheren Mietverhältnisse
- ob du Mitglied in Gewerkschaften oder Parteien bist
- nach deinem Kinderwunsch / Schwangerschaft
- wie oft du Besuch erhälst
- ob du Mitglied im Mieterverein bist
- ob du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast
- ob du Alkohol trinkst
- ob du rauchst
- ob du gerne kochst
- welche Hobbys du hast
- ob du gerne Musik hörst
Gerichte sprechen Wohnungssuchenden ein "Recht zum Lügen" zu
Wenn der Vermieter unzulässige Fragen stellt, kannst du Lügen ohne später juristisch belangt zu werden.
Aber Vorsicht:
- Erlaubte Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sonst droht die fristlose Kündigung.
- Wenn du deine Mieterselbstauskunft selbst mitbringst, müßen alle Angaben stimmen. Du hast in diesem Fall die Angaben freiwillig gemacht und wurdest nicht vom Vermieter gefragt.
Was bedeutet die „Ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters“?
In manchen Fällen hat ein Mieter die Pflicht, von sich aus und ungefragt auf Dinge hinzuweisen auch wenn er danach nicht gefragt wurde.
Eine solche Aufklärungspflicht des Mieters wird beispielsweise angenommen, wenn
- über das Vermögen des Mietinteressenten das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (siehe: LG Bonn WuM 2006, 24).
- die Höhe der Miete 75% oder mehr des Nettoeinkommens des Mietinteressenten beträgt (siehe: AG Frankfurt WM 1989, 620).
- die Miete vom Jobcenter bezahlt wird. (siehe: LG Gießen NZM 2002, 944; AG Frankfurt WM 1989, 620).
Was passiert, wenn ich in einer Mieterselbstauskunft falsche Angaben mache?
Wenn ein Mieter falschen Angaben bei einer legitimen Frage macht, riskiert er eine fristlose Kündigung bzw. die Anfechtung des Mietvertrages.
Nach geltender Rechtsprechung kommt vor der Übergabe der Mietsache eine Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB in Betracht.
Dann ist der Mietvertrag vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses an nichtig.
Ist die Übergabe der Immobilie bereits erfolgt, ist eine Beendigung des Mietverhältnisses durch eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich.
Bei falschen Angaben auf eine unerlaubte Frage, hat ein Mieter nicht mit Konsequenzen zu rechnen.
Datenschutz und die Mieterselbstauskunft
Wenn ein Vermieter unerlaubte Fragen stellt, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld bis zu theoretisch 300 000.-€ bestraft werden.
In der Praxis habe ich in über 35 Jahren noch nie gehört, dass ein Vermieter, Makler oder Hausverwalter Probleme wegen einer Selbstauskunft bekommen hat. Das kann mit in Kraft treten des neuen deutlich verschärften Datenschutzgesetzes im Mai 2018 anders werden.
Falls ein Mietverhältnis nicht zur Stande kommt, muß die eingereichte Selbstauskunft vom Vermieter vernichtet werden. Dieses Recht folgt aus dem Datenvernichtungsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Mieterselbstauskünfte dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet und gegebenenfalls weitergegeben werden.
Ein Verstoß ist strafbar und unterliegt dem Recht auf Datenschutz
Bonitätsprüfung durch Schufa & Co
Viele Vermieter erwarten außer einer Selbstauskunft eine aktuelle Bonitätsauskunft.
Damit möchten Sie sichergehen, dass der neue Mieter eine gute Bonität und Zahlungsmoral hat.
Die 6 größten Auskunfteien sind:
- Schufa Holding AG
- accumio finance services gmbh (Telekom)
- Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG (Allianz, Otto)
- CEG Creditreform Consumer GmbH (Creditreform)
- Deltavista GmbH
- infoscore Consumer Data GmbH (Bertelsmann)
Außerdem bieten mittlerweile auch Immobilienscout sowie Immowelt eine Bonitätsprüfung Online an.
Man hat zwar das Recht 1 x im Jahr eine kostenfreie Selbstauskunft von der Schufa zu erhalten, die Bearbeitungszeit ist hier jedoch sehr lang.
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Hans Peter Seefelder
Über den Autor
In über 35 Jahren durfte ich mit meinem Team in 5 Bundesländern Vermietern bei der Mietersuche behilflich sein.
In dieser Zeit konnte ich für über
10 000 Wohnungen nette und solide Mieter vermitteln.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel soll nur zur ersten Information dienen und soll nicht als Rechtsberatung gesehen werden.
Aufgrund der stetigen Veränderung und Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts übernehmen wir, für die rechtliche Unanfechtbarkeit der Erläuterungen sowie der dazugehöriger Muster, Vorlagen und Checklisten keine Haftung.