Checkliste für die Kündigung eines Mietvertrages als Mieter
Kündigungsfristen als Mieter
Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag haben, können sie als Mieter immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. (Siehe auch BGB §573c)
Wenn sie einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben, können Sie nicht vor Ende der Mietvertragsfrist kündigen. Ausnahme: wenn im Zeitmietvertrag der Befristungsgrund fehlt, dann können Sie wie bei einem unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Schriftform einhalten
Die Kündigung müssen Sie in schriftlicher Form verfassen.
Nicht erlaubt sind:
- mündliche Kündigungen
- Kündigungen per Fax oder
- Kündigung per E-Mail.
Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Kündigungsschreiben dem Vermieter auch zugeht.
Im Zweifel müssen Sie das auch beweisen können.
- Versenden Sie den Kündigungsbrief per Einschreiben/Rückschein
- Überreichen Sie das Kündigungsschreiben dem Vermieter persönlich und lassen
Sie sich den Empfang des Briefes quittieren.