
Mietkaution – Ratgeber 2025 für Mieter
Wenn man umzieht hat man eine Menge Kosten.Daher möchte man als Mieter schnell seine Kaution aus dem letzten Mietverhältnis ausbezahlt bekommen.
Musterbrief Rückzahlung Mietkaution zum downloaden
Mietkaution: Rückzahlung – Was Mieter wissen müssen
Wann hat man als Mieter Anspruch auf Rückzahlung seiner Mietkaution?
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution hat man erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache.
Wie lange hat der Vermieter Zeit mir meine Mietkaution zurück zu zahlen?
Fristen für die Rückzahlung der Kaution
Es gibt hier keine gesetzliche Regelung wieviel Zeit der Vermieter hat die Kaution zurück zu zahlen..
Dem Vermieter steht eine gewisse Zeit zur Verfügung um zu prüfen, ob er mögliche Ansprüche gegen die Mieter hat.
In der Regel beträgt die Zeit die der Vermieter für die Prüfung seiner Ansprüche hat zwischen 3 bis 6 Monate.Nur in Ausnahmefällen kann sich der Vermieter mehr Zeit lassen, um die Kaution zurück zu zahlen.Das kann zum Beispiel sein, wenn eine zu erwartende Nachzahlung der Betriebskosten besteht.
Betriebskostennachzahlung – darf der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten?
Wenn eine Betriebskostennachzahlung zu erwarten ist, darf der Vermieter trotzdem nicht die gesamte Kaution einbehalten.Er hat in diesem Fall allenfalls ein Sicherungsinteresse und darf nur einen Betrag in Höhe der zu erwartenden Nachforderung einbehalten.
Wichtig für Mieter!
Mit der vorbehaltlosen Rückzahlung der Mietsicherheit erkennt der Vermieter den Zustand der zurückgegebenen Mietsache als vertragsgemäß an.
Er kann dann keine Ansprüche mehr stellen. (etwa wegen nicht oder schlecht ausgeführter Schönheitsreperaturen)
Bitte beachten Sie, dass der Artikel nur zur ersten Orientierung und das Musterschreiben nur als Formulierungshilfe dienen soll.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Haben Sie noch Fragen zur Mietkaution?
Gerne beantworte ich Ihre Frage bzw. teile Ihnen meine Meinung mit.Bitte beachten Sie jedoch das ich kein Rechtanwalt bin und keine Rechtsberatung durchführen kann.

Autor Hans-Peter Seefelder
Gründer von Seefelder Immobilien – ist seit mehr als 35 Jahren in der Wohnungsvermietung aktiv. Mit seiner Erfahrung als Immobilienmakler unterstützt er Wohnungssuchende zuverlässig bei der Suche nach ihrem neuen Zuhause. Über wohnungsbewerbung.net gibt er praxisnahe Tipps und Hilfestellungen, die dabei helfen, schneller und effektiver eine passende Wohnung zu finden.
Weitere Details zu seinem Werdegang finden Sie in seiner Vita und persönliche Kontaktmöglichkeiten auf der Kontaktseite.
Rechte-Hinweis
Alle Inhalte auf dieser Website wurden sorgfältig erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Rechtsanspruch, insbesondere auf den Abschluss eines Mietvertrages, entsteht dadurch nicht.
