Mieterselbstauskunft: Kostenlose Vorlage & Ihre Rechte als Mieter

Was ist die Mieterselbstauskunft und warum ist sie wichtig?

Die Suche nach der perfekten Mietwohnung kann eine Herausforderung sein. Ein entscheidender Schritt, um Ihre Chancen gegenüber Ihren Mitbewerbern für eine erfolgreiche Wohnungsbewerbung zu erhöhen, ist eine gut vorbereitete Mieterselbstauskunft. Dieses Dokument gibt Vermieterinnen und Vermietern einen ersten Einblick in Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Es schafft Vertrauen und zeigt Ihre Zuverlässigkeit als potenzieller Mieter.

Hier erläutere ich Ihnen alles Wichtige zur Mieterselbstauskunft. Ich erkläre Ihnen, welche Fragen erlaubt sind, welche Sie nicht beantworten müssen und wie Sie sich optimal auf Ihre Wohnungsbewerbung vorbereiten. Außerdem stelle ich Ihnen eine kostenlose Vorlage zum Download und wertvolle Tipps zur Verfügung, um Ihre Traumwohnung zu finden.

Was ist eine Mieterselbstauskunft und wozu dient sie?

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das Sie als Mietinteressentin oder Mietinteressent freiwillig ausfüllen. Sie dient Vermieterinnen und Vermietern dazu, sich ein Bild von Ihrer Person zu machen und Ihre Eignung als Mieter einzuschätzen. Obwohl die Abgabe freiwillig ist, ist sie in der Praxis oft unerlässlich. Wer die Auskunft verweigert, erhält in der Regel eine Absage und bekommt die Wohnung nicht.

Typische Informationen in einer Mieterselbstauskunft sind:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) 
  • Beruflicher Status und Einkommen 
  • Anzahl der einziehenden Personen 
  • Informationen zu Haustieren 
  • Angaben zu früheren Mietverhältnissen oder Mietschulden 

Das Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und den Vermieterinnen und Vermietern Sicherheit zu geben, dass Sie die Miete pünktlich zahlen können und die Wohnung pfleglich behandeln.

Zulässige und unzulässige Fragen: Ihre Rechte als Wohnungssuchende

Vermieterinnen und Vermietern haben ein berechtigtes Interesse an bestimmten Informationen. Doch nicht alle Fragen sind erlaubt. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen, um Ihre Privatsphäre zu schützen. 

Wann dürfen Vermieterinnen und Vermietern welche Fragen stellen?

Der Zeitpunkt der Datenerhebung ist entscheidend. Vermieterinnen und Vermietern dürfen nicht zu jedem Zeitpunkt im Bewerbungsprozess alle Informationen abfragen. 

  • Vor der Wohnungsbesichtigung: Hier dürfen theoretisch nur grundlegende Kontaktdaten (Name, Erreichbarkeit) und gegebenenfalls der Wohnberechtigungsschein abgefragt werden. 

 Praktisch erhalten Sie nicht einmal eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung   wenn Sie dem Vermieterinnen und Vermietern Angaben verweigern. Allerdings wird eine Mieterselbstauskunft von den Vermieterinnen und Vermietern oft erst nach einer Wohnungsbesichtigung verlangt.

  • Nach der Besichtigung (bei ernsthaftem Interesse): Wenn Sie sich ernsthaft für die Wohnung interessieren, können Fragen zu Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Beruf, Arbeitgeber, Nettoeinkommen) sowie zur Anzahl der einziehenden Personen und zur Haustierhaltung gestellt werden. 
  • Unmittelbar vor Abschluss des Mietvertrags: Erst zu diesem Zeitpunkt dürfen Vermieterinnen und Vermietern Belege wie Einkommensnachweise oder eine Bonitätsauskunft verlangen.

Auch diese rechtliche Grundlage ist Praxisfremd. Wenn Sie den Vermieterinnen und Vermietern gewünschte Unterlagen verweigern werden Sie einfach nicht als Mieterin oder Mieter akzeptieren.

Erlaubte Fragen im Detail

Diese Fragen sind rein rechtlich in der Mieterselbstauskunft zulässig, da der Vermieterinnen und Vermietern ein berechtigtes Interesse daran hat, um das Mietverhältnis zu beurteilen:

  • Persönliche Daten: Name, Vorname, aktuelle Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum. 
  • Beruflicher Status: Angaben zu Arbeitgeber, Beruf, Beschäftigungsart und Dauer des Arbeitsverhältnisses. 
  • Finanzen: Monatliches Nettoeinkommen und Angaben zu weiteren Einkommensquellen (z.B. staatliche Unterstützung). 
  • Haushaltsgröße: Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen werden (Erwachsene und Kinder). 
  • Haustiere: Ob und welche Art von Haustieren gehalten werden sollen. 
  • Nutzung der Wohnung: Ob die Wohnung privat oder gewerblich genutzt werden soll. 
  • Vorherige Mietverhältnisse: Ob Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen bestehen oder ein Räumungstitel vorliegt. 
  • Insolvenzverfahren: Ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde (oft mit zeitlicher Begrenzung, z.B. in den letzten drei oder fünf Jahren). 
Gesetze

Unzulässige Fragen: Die Sie rein rechtlich nicht beantworten müssen

Fragen, die für das Mietverhältnis irrelevant sind oder Ihre Privatsphäre zu stark verletzen, sind unzulässig. Sie müssen diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten – in diesem Fall greift das sogenannte „Recht zur Lüge“. 

Beispiele für unzulässige Fragen:

  • Persönliche Überzeugungen: Religion, ethnische Herkunft, Nationalität, politische Einstellung, Parteimitgliedschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit, Vereinsmitgliedschaft. 
  • Privatleben: Familienstand, Heiratsabsichten, Schwangerschaft, Kinderwunsch, Familienplanung, sexuelle Orientierung, Hobbys, Musikgeschmack, Rauchgewohnheiten. 
  • Gesundheit: Krankheiten, Behinderungen, Gesundheitszustand. 
  • Rechtliches: Ermittlungsverfahren, Vorstrafen (es sei denn, es besteht ein direkter Bezug zum Mietverhältnis, was selten der Fall ist). 
  • Finanzielles Dritter: Einkommensverhältnisse von Angehörigen oder das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung. 
  • Dokumente: Eine Kopie des Personalausweises (aus datenschutzrechtlichen Gründen). 

Datenschutz (DSGVO) und Ihre Daten

Die Erhebung Ihrer Daten unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vermieter dürfen nur Daten erheben, die für die Begründung des Mietverhältnisses tatsächlich erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). 

Wichtige Punkte für Sie als Mieterin oder Mieter:

  • Datenminimierung: Es dürfen nur so wenige Daten wie nötig abgefragt werden. 
  • Löschpflicht: Kommt ein Mietvertrag nicht zustande, müssen Ihre Daten und Unterlagen vom Vermieter gelöscht oder vernichtet werden. 

Falschangaben in der Mieterselbstauskunft: Konsequenzen für Sie

Bei zulässigen Fragen in der Mieterselbstauskunft sind Sie zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Machen Sie hier unwahre Angaben, kann dies schwerwiegende Folgen haben: 

  • Die Vermieterinnen und Vermietern können den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. 
  • Es kann zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrags kommen.
  • Unter Umständen können Schadensersatzansprüche der Vermieterinnen und Vermietern entstehen. 

Bei unzulässigen Fragen hingegen haben Sie das „Recht zur Lüge“ und müssen keine negativen Konsequenzen befürchten, wenn Sie unwahre Angaben machen. 

Die Bonitätsauskunft: Ihr Schlüssel zur Wunschwohnung

Neben der Mieterselbstauskunft ist die Bonitätsauskunft, oft ein entscheidender Faktor für Vermieterinnen und Vermietern. Sie belegt Ihre Zahlungsfähigkeit und schafft zusätzliches Vertrauen. 

Der Bonitätsauskunft: Ihr Vorteil bei der Wohnungssuche

Der Bonitätsauskunft ist eine speziell für Vermieter konzipierte Auskunft. Sie enthält nur die für den Vermieter relevanten Informationen, ohne Ihre gesamten Daten offenzulegen.  Viele Vermieter verlangen diesen Check bereits bei der Besichtigung. 

Vorteile der Bonitätsauskunft für Sie:

  • Schnell, einfach, online: Sie erhalten Ihre Bonitätsauskunft innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.
  • Vertrauenswürdigkeit: Offizielles Dokument einer anerkannten Wirtschaftsauskunft, das bei Vermietern gerne gesehen wird.
  • Datenschutz: Schützt Ihre persönlichen Daten, da nur das Nötigste offengelegt wird. 
  • Höhere Chancen: Zeigt Ihre Zuverlässigkeit und erhöht Ihre Chancen auf die Vermieterzusage für Ihre Wunschwohnung.
Experten Tipp

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So verbessern Sie Ihren Bonitätsscore

Ein guter Bonitätsscore ist entscheidend für viele Bereiche des Lebens, insbesondere bei der Wohnungssuche. 

Tipps zur Verbesserung Ihres Scores:

  • Pünktliche Zahlungen: Begleichen Sie Rechnungen und Raten immer fristgerecht. 6
  • Vermeiden Sie Kleinkredite: Zu viele kleine Kredite können den Score negativ beeinflussen. 6
  • Gleichen Sie überzogene Konten aus: Ein dauerhaft überzogenes Girokonto wirkt sich negativ aus. 
  • Vermeiden Sie häufige Wohnort- und Bankenwechsel: Stabilität wird positiv bewertet. 
  • Überprüfen Sie Ihre Daten regelmäßig: Fordern Sie Ihre kostenlose Datenkopie an und lassen Sie falsche Einträge löschen. 

Mieterselbstauskunft Vorlage: Kostenloser Download

Um Ihnen die Vorbereitung Ihrer Wohnungsbewerbung zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für die Mieterselbstauskunft zur Verfügung. Diese Vorlage ist  enthält alle relevanten Felder, die Vermieter für Ihre Mieterauswahl benötigen.

Vorteile unserer Vorlage:

  • Vollständig: Enthält alle wichtigen Informationen, die Vermieter benötigen.
  • Zeitsparend: Einfach herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
  • Professionell: Hinterlässt einen guten ersten Eindruck beim Vermieter.

Mieterselbstauskunft für Arbeitnehmer

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Weitere wichtige Unterlagen für Ihre Wohnungsbewerbung

Vollständige Unterlagen erhöhen Ihre Chancen erheblich. Neben der Mieterselbstauskunft und der Bonitätsauskunft sollten Sie folgende Dokumente bereithalten: 

  • Einkommensnachweise: Die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder andere Nachweise über Ihr regelmäßiges Einkommen. 12
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Eine Bestätigung Ihres vorherigen Vermieters, dass Sie keine Mietschulden haben. 1
  • Kopie des Personalausweises: Eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite). 
  • Wohnberechtigungsschein (falls zutreffend): Wenn die Wohnung einen Wohnberechtigungsschein erfordert. 12

Für weitere praktische Tipps und detaillierte Anleitungen zur Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen, schauen Sie auch auf unserem YouTube-Kanal „mieten & wohnen“ vorbei. Dort finden Sie hilfreiche Videos, die Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess führen und bei Ihrer Wohnungssuche unterstützen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Mieterselbstauskunft:

Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?

Nein, Sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet. In der Praxis ist es jedoch ratsam, eine auszufüllen, da Vermieterinnen und Vermietern sonst oft andere Bewerber bevorzugen. 

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die Wohnung nicht bekomme?

Vermieterinnen und Vermietern sind verpflichtet, Ihre Daten und Unterlagen nach einer Absage zu löschen oder zu vernichten. 

Dürfen Vermieterinnen und Vermietern eine Bonitätsauskunft verlangen?

Ja, Vermieterinnen und Vermietern dürfen eine Bonitätsauskunft verlangen, insbesondere wenn ein ernsthaftes Interesse am Mietvertrag besteht.

Fragen nach Hund und Katze in der Mieterselbstauskunft

Generell muss die Mieterin oder der Mieter Fragen zur Haustierhaltung wahrheitsgemäß beantworten. Die rechtliche Situation speziell für Hundehalter/innen hat sich zwar in der letzten Zeit etwas verbessert. Bei größeren Tieren besteht ein berechtigtes Interesse der Vermieter dies zu erfahren, da diese unter Umständen die Nachbarn stören könnten.

Über den Autor

Hans Peter Seefelder

Seit über 35 Jahren unterstütze ich Wohnungssuchende in ganz Deutschland bei einer schnellen und sicheren Wohnungssuche und habe in dieser Zeit mehr als 10.000 Mietinteressenten zu passenden Wohnungen verholfen.

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Verwendete Quellen

  1. Mieterselbstauskunft: Kostenlose PDF-Vorlage [Download], Zugriff am Juli 26, 2025, https://www.ruv.de/mietkaution/mieterselbstauskunft
  2. Mieterauskunft: Welche Fragen sind erlaubt? | VERIVOX, Zugriff am Juli 26, 2025, https://www.verivox.de/rechtsschutzversicherung/ratgeber/welche-fragen-in-der-mieterauskunft-sind-erlaubt-1118249/
  3. Mieterselbstauskunft: Erlaubte Fragen & Vorlage – objego, Zugriff am Juli 26, 2025, https://objego.de/blog/mieterselbstauskunft-diese-fragen-duerfen-vermieter-stellen/
  4. Mieterselbstauskunft: Kostenlose Vorlage als PDF – ImmoScout24, Zugriff am Juli 26, 2025, https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/mieter-selbstauskunft.html
  5. Selbstauskunft von Mietinteressent:innen – Berliner Beauftragte für …, Zugriff am Juli 26, 2025, https://www.datenschutz-berlin.de/themen/wohnen/selbstauskunft/
  6. Bonitätsprüfung: Das musst du wissen – Immowelt, Zugriff am Juli 26, 2025, https://www.immowelt.de/ratgeber/mieten/bonitaetspruefung
  7. Mieterselbstauskunft & DSGVO: Welche Fragen muss man beantworten? – Dr. Datenschutz, Zugriff am Juli 26, 2025, https://www.dr-datenschutz.de/mieterselbstauskunft-dsgvo-welche-fragen-muss-man-beantworten/
  8. SCHUFA Auskunft für deine Wohnungsbewerbung » jetzt online, Zugriff am Juli 26, 2025, https://bonitaetscheck.immobilienscout24.de/
  9. Hilfe bei Ihrem SCHUFA-Score, Zugriff am Juli 26, 2025, https://www.schufa.de/scoring-daten/hilfe-ihrem-schufa-score/
  10. SCHUFA-Bonitätscheck: Anspruch auf kostenlose Auskunft, Zugriff am Juli 26, 2025, https://www.db-anwaelte.de/anwalt-fuer-schufa-loeschung/schufa-bonitaetscheck/
  11. Selbstauskunft Online Ausfüllen Kostenlos – Fill Online, Printable, Fillable, Blank | pdfFiller, Zugriff am Juli 26, 2025, https://mieterselbstauskunft-online-ausfullen.pdffiller.com/
  12. Immobilienportal Vergleich & Test » Top 5 im Juli 2025, Zugriff am Juli 26, 2025, https://www.vergleich.org/immobilienportale/

Über den Autor

Hans Peter Seefelder

Seit über 35 Jahren unterstütze ich Wohnungssuchende in ganz Deutschland bei einer schnellen und sicheren Wohnungssuche und habe in dieser Zeit mehr als 10.000 Mietinteressenten zu passenden Wohnungen verholfen.

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